Ihr Rechtsanwalt für Strafverfahren
Strafverteidigung in Mattighofen & Innviertel. Mag. Robert Kirchgaßner, LL.M. als Fachanwalt Anwalt für Strafrecht berät bei Vorladung, Anzeige & Gerichtsverfahren. Jetzt kontaktieren.
Strafrecht: Ihre Verteidigung in jeder Phase des Verfahrens
Wenn eine Anzeige oder Vorladung im Briefkasten liegt
Eine Vorladung der Polizei, eine Anzeige oder ein Schreiben der Staatsanwaltschaft löst bei den meisten Menschen zuerst eines aus: Unsicherheit. Was bedeutet das für mich? Muss ich zur Vernehmung erscheinen? Brauche ich jetzt schon einen Anwalt? Die kurze Antwort: Je früher Sie sich rechtlich beraten lassen, desto besser können Sie Ihre Situation einschätzen und Fehler vermeiden, die sich später nicht mehr korrigieren lassen.
In welchen Phasen ich Sie unterstütze
Strafverfahren laufen in mehreren Schritten ab, und in jedem davon ist rechtlicher Beistand sinnvoll:
- Ermittlungsverfahren: Beratung vor und Begleitung bei polizeilichen Vernehmungen, Akteneinsicht, Stellungnahmen gegenüber der Staatsanwaltschaft
- Anklage und Hauptverhandlung: Verteidigung vor Gericht, Vorbereitung Ihrer Aussage, Prüfung der Beweislage
- Rechtsmittel: Berufung oder Beschwerde gegen ein Urteil, wenn dies sinnvoll erscheint
- Opferseite: Vertretung als Privatbeteiligter, wenn Sie selbst durch eine Straftat geschädigt wurden
Warum frühzeitige Beratung entscheidend ist
Viele Betroffene glauben, sie könnten "erst einmal abwarten" oder bei der ersten Vernehmung "einfach die Wahrheit sagen, dann wird das schon". Das kann ein Fehler sein: Aussagen, die ohne anwaltliche Begleitung gemacht werden, lassen sich später kaum zurücknehmen. Sie haben das Recht, vor einer Aussage zu schweigen und zunächst einen Anwalt zu konsultieren – dieses Recht sollten Sie nutzen.
Wurden Sie vorgeladen oder angezeigt?
Warten Sie nicht ab – sprechen Sie mit mir, bevor Sie eine Aussage machen.
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