Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht
Wenn ein Erbfall eintritt – oder ein Testament gemacht werden soll
Ein Erbfall bringt oft viele Fragen mit sich, gerade wenn er unerwartet eintritt: Wer erbt eigentlich, wenn kein Testament vorliegt? Habe ich als Kind oder Ehepartner Anspruch auf einen Pflichtteil, auch wenn ich im Testament nicht bedacht wurde? Und wie wirken sich Geschenke, die der Verstorbene zu Lebzeiten gemacht hat, auf das Erbe aus? Diese und ähnliche Fragen kläre ich mit Ihnen verständlich und ohne unnötige Eile.
Meine Leistungen im Erbrecht:
-
Testamentserstellung: Damit Ihr letzter Wille rechtssicher und formgültig festgehalten wird – ob eigenhändig oder fremdhändig
-
Pflichtteilsansprüche: Berechnung und Durchsetzung des Pflichtteils, wenn Sie als naher Angehöriger zu kurz gekommen sind
-
Schenkungsanrechnung: Prüfung, ob und wie frühere Schenkungen auf den Pflichtteil oder das Erbe anzurechnen sind
-
Erbverzicht: Beratung und Gestaltung, wenn ein Erbe oder Pflichtteilsberechtigter im Vorfeld auf seinen Anspruch verzichten möchte
-
Verlassenschaftsverfahren: Begleitung durch das gerichtliche Verfahren nach einem Todesfall
-
Erbstreitigkeiten: Vertretung bei Konflikten zwischen Erben, etwa über die Gültigkeit eines Testaments oder die Aufteilung des Nachlasses
Pflichtteil: Was viele nicht wissen
Auch wenn jemand im Testament "übergangen" wurde, haben nahe Angehörige – insbesondere Kinder und Ehepartner – oft einen gesetzlichen Anspruch auf einen Mindestanteil am Nachlass, den Pflichtteil. Dabei spielt auch eine Rolle, ob der Verstorbene zu Lebzeiten bereits Vermögen verschenkt hat: Solche Schenkungen können unter bestimmten Voraussetzungen auf den Pflichtteil angerechnet werden. Die genaue Berechnung ist oft komplex und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab – hier lohnt sich eine fachkundige Prüfung.
Vorsorge durch ein rechtssicheres Testament
Wer zu Lebzeiten festlegen möchte, was mit seinem Vermögen geschieht, sollte dies in einer formgültigen letztwilligen Verfügung tun. Bereits kleine formale Fehler können dazu führen, dass ein Testament ganz oder teilweise unwirksam ist. Ich berate Sie bei der Erstellung und sorge dafür, dass Ihr Wille auch tatsächlich umgesetzt wird.
Haben Sie eine Frage zu Erbe, Pflichtteil oder Testament?
Mag. Robert Kirchgaßner, LL.M. berät und vertritt Erben, Pflichtteilsberechtigte und Personen, die ihre Nachlassplanung regeln möchten, aus Mattighofen, Braunau am Inn und dem gesamten Innviertel.
Vereinbaren Sie ein persönliches Erstgespräch – ich nehme mir Zeit für Ihre Situation.
Besuchen Sie auch unsere Website Anwalt Mattighofen